KRONENZEITUNG von 03.10.2018: "Im Bedarfsfall werde man das Ausmass der Mitverantwortung am tragischen Schicksal bewerten", so laut KAGES Stellungnahme. Hier gibt es weder ein SCHICKSAL, noch eine Bewertung des Ausmasses der Mitverantwortung, wenn der Gerichtsgutachter festhielt: "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte u.a. die Hirnmassenblutung vermieden werden können"
Juristisch bedeutet dies, 100% Kausalität der Behandlungsfehler. Daher ist die Formulierung der KAGES mit Schicksal eine sehr frivole, bedeutet doch Schicksal laut Wikipedia: "der Ablauf von Ereignissen im Leben des Menschen, die als von göttlichen Mächten vorherbestimmt (geschickt) oder von Zufällen bewirkt empfunden werden, mithin also der Entscheidungsfreiheit des Menschen entzogen sind". Das Gutachten besagt, meine schwere Behinderung ist zu 100% aus Menschenhand gemacht, nichts anderes. Bleiben Sie DABEI, wir geben nicht auf!
31-03-2016 Kronenzeitung
So sieht es das Gericht...
Wie berichtet , kämpft Franz Zach seit 13 Jahren um Gerechtigkeit für seine Tochter, die seit einem Spitalsaufenthalt schwerbehindert ist. Das Verfahren wurde nun kürzlich mit dem sechsten Richter in Graz fortgesetzt. Dieser möchte sich selbst ein Bild machen und hat unter anderem ein weiteres Gutachten geordert. Was die Gegenseite dazu veranlasst, einen Ablehnungsantrag mit skurriler Begründung gegen den bestellten Gutachter einzubringen.
Monate nach einer schweren Herz- OP wurde die damals 13- jährige Susanne Zach mit hohem Fieber ins Grazer Klinikum eingeliefert. Nach mehreren Komplikationen wurde zudem eine Blutverdünnung verabreicht. Susanne erlitt einen Schlaganfall, fiel ins Koma und ist seither schwerbehindert.
Wie weit eine mögliche Überdosierung kausal für die Behinderung sein könnte, fragte der neue Richter einen Toxikologen um Expertise. Der von ihm gewählte Gutachter stößt der Gegenseite - dem Spitalsbetreiber - nun sauer auf. Deren Anwalt hat nun einen Ablehnungsantrag eingebracht. Mit pikanter Begründung: Der Gutachter und der Anwalt von Herrn Zach seien nämlich beide Tiroler! Es entspräche der Lebenserfahrung, dass Landsleute einander immer näherstehen und wegen ihrer Herkunft zusammenhalten würden. Das würde auch eine Rede von Landeshauptmann Platter aus dem Vorjahr unterstreichen, in der er sagte, dass Tiroler stets zusammenhalten. Und genau deshalb erscheine der Gutachter befangen. Das klingt nicht nur skurril, ist es auch!
Das zuständige Gericht in Graz hat mittlerweile in einem Beschluss unter anderem festgehalten, dass es sich der pauschalen Behauptung der Gegenseite, dass alle Tiroler zusammenhalten würden, nicht anschließe. Eine bloße Abstammung aus einem Bundesland sei nicht dazu geeignet, den Anschein einer Befangenheit zu begründen. Der Ablehnungsantrag wurde zurückgewiesen. Artiikel in der Kronenzeitung...
Kronenzeitung
02-03-2016 Zum Artikel
Was genau ist im Winter 1999/2000 mit der damals 13- jährigen Susanne Zach im Klinikum Graz passiert? Ein ärztlicher Kunstfehler, wie ihr Vater und Gutachter sagen? Oder ist ein schicksalhafter Verlauf dafür verantwortlich, dass die heute 29- Jährige schwer behindert ist? Das behauptet die Gegenseite. Seit 13 Jahren wird in einem der längst dauernden Zivilprozesse verhandelt - bis heute ohne Urteil.
Im März 1999 muss sich das Mädchen einer komplizierten Aorta- Operation am Herzen unterziehen. Im folgenden Winter wird es mit hohem Fieber ins Spital eingeliefert. Dort verschlechtert sich der Zustand zusehends. Die junge Patientin hat eine schwere Infektion an ihrer Aorta- Prothese, die von den Ärzten nicht gefunden wird. Dazu wird ihr ein Medikament in Überdosierung verabreicht. Schließlich löst sich die Aorta ab. Das Mädchen erleidet einen Schlaganfall und fällt ins Koma. Eine Not- OP im Wiener AKH rettet Susanne das Leben. Aber sie ist schwerbehindert. Ein schicksalhafter Verlauf, wie die Grazer Ärzte und Krankenhausbetreiber KAGes behaupten?
"Sequenz von groben Fehlleistungen"
Susannes Vater, Franz Zach, der in Niederösterreich eine Zahnarztpraxis betreibt, beginnt einen langen Kampf um Gerechtigkeit. Für ihn steht fest, dass die Ärzte in Graz hätten erkennen müssen, was mit seiner Tochter los ist. Und sie hätten sofort handeln müssen. Das bestätigen ihm mehrere Gutachten. Zuletzt von deutschen Spezialisten, anhand von Videoaufnahmen der damaligen Behandlung in Graz. Eine derartige Sequenz von groben Fehlleistungen sei schwer erklärbar, so der Gutachter. Die Aufnahmen hat Franz Zach übrigens erst Jahre nach dem Vorfall erhalten.
Sechster Richter - 200.000 Euro Verfahrenskosten
Am 4. März wird der Rechtsstreit fortgesetzt. Quasi bei Stunde null. Der sechste Richter hat den Fall vor kurzem übernommen, einige vor ihm wurden wegen Befangenheit abgesetzt. Leider ziehe sich das Verfahren im Fall "der bedauernswerten jungen Frau" so lange hin, meint die KAGes dazu auf Anfrage. Dies hänge wohl in erster Linie damit zusammen, dass das bisherige Verfahren für den Grund und die Höhe der Ansprüche der Klagseite keinerlei Rechtsgrundlage ergeben habe.
Mehr als 200.000 Euro hat Franz Zach bisher in den Kampf David gegen Goliath gepumpt. Aber er gibt nicht auf. Seiner Tochter wegen.
Kommentare
Ihren Kampf!
DANKE
Wahnsinn
JA eine Schande ist es
ICH LESE NICHT RICHTIG
Wolf H.P aus Deutschland
Unser Rechtsstaat
ICH LESE NICHT RICHTIG
Krankenanstalt
KAGES
Behandlungsfehler
Krankenhaus
JA eine riesengroße Sch......ei
Wahnsinn
Behandlung
Und weiter?
Ärzte
Halten Tiroler zusammen
Gutachten
Gutachten und Befangenheit der Tiroler